Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.2004

Geschäftszahl

2004/07/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0159 E 21. Februar 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Bewilligung nach Paragraph 38, Absatz eins, WRG 1959 kann nur erteilt werden, wenn durch die Anlage weder öffentliche Interessen beeinträchtigt, noch fremde Rechte verletzt werden (Hinweis E 16.11.1993, 93/07/0085).