Verwaltungsgerichtshof
01.04.2008
2004/06/0116
GRS wie 83/01/0480 E 22. Mai 1985 RS 1
Die Vollstreckungsbehörde ist nicht berechtigt, im Wege einer "nachfolgenden Kontrolle" Rechtswidrigkeiten in vollstreckbaren Bescheiden durch teilweisen Nichtvollzug zu beseitigen.