Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.2008

Geschäftszahl

2004/06/0114

Rechtssatz

Der Regelungsgehalt der Übergangsbestimmung des Paragraph 119, Absatz 3, Stmk. BauG 1995 besteht darin, festzulegen, in welchem zeitlichen Rahmen ein Bauwerber nach Inkrafttreten des Stmk. BauG noch von einer erteilten Widmungsbewilligung Gebrauch machen kann.