Verwaltungsgerichtshof
01.04.2008
2004/06/0114
Der Regelungsgehalt der Übergangsbestimmung des Paragraph 119, Absatz 3, Stmk. BauG 1995 besteht darin, festzulegen, in welchem zeitlichen Rahmen ein Bauwerber nach Inkrafttreten des Stmk. BauG noch von einer erteilten Widmungsbewilligung Gebrauch machen kann.