Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2005

Geschäftszahl

2004/05/0317

Rechtssatz

Anders als etwa beim konzentrierten Genehmigungsverfahren nach Paragraph 3, Absatz 3, UVP-G 2000 entfaltet das im Paragraph 10, NÖ NatSchG beschriebene Verfahren keine unmittelbare Auswirkung auf Verfahren nach den sonstigen Materiengesetzen.