Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2006

Geschäftszahl

2004/05/0202

Rechtssatz

Bei einer Beeinträchtigung durch Leuchtschilder und Lichtreklamen handelt es sich um Immissionen, wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 19. September 2003, Zl. 2001/05/0372, klargestellt hat.