Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.2005

Geschäftszahl

2004/05/0174

Rechtssatz

Nachträgliche Auflagen der Straßenbehörde könnten gesondert bekämpft werden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 2003, Zl. 2002/05/0747).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2004/05/0175