Verwaltungsgerichtshof
14.10.2005
2004/05/0174
Nachträgliche Auflagen der Straßenbehörde könnten gesondert bekämpft werden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 2003, Zl. 2002/05/0747).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/05/0175