Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2006

Geschäftszahl

2004/05/0162

Rechtssatz

Die Bauwerber beantragten die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung einer Spenglerei und Lackiererei. Laut den beigelegten Einreichplänen und der Baubeschreibung soll die bereits auf diesem Grundstück bestehende Kfz-Werkstätte samt Verkaufsraum im Norden erweitert werden. Auch jene Immissionen, welche - während des Abladevorganges der neugelieferten Kleinwagen für den gegenständlichen Betrieb - durch den laufenden Motor der LKWs verursacht werden, sind zu berücksichtigen. Diese stehen - im Unterschied zu jenen, welche durch die infolge eines Bauvorhabens geänderten Verkehrsverhältnisse entstehen (siehe das hg Erkenntnis vom 28. April 2006, Zl. 2005/05/0171) - in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb und seiner Tätigkeit.