Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2006

Geschäftszahl

2004/05/0162

Rechtssatz

Mehrere Bauansuchen dürfen nicht dazu führen, dass im Ergebnis ein der Bauordnung widersprechender Zustand hergestellt wird (siehe Nachweise bei Moritz, BauO für Wien3, 198).