Verwaltungsgerichtshof
21.07.2005
2004/05/0156
Weder erwachsen aus Vorschriften über die Sicherstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Nachbarrechte, noch steht dem Nachbarn das Recht zu, dass durch das Bauvorhaben der Grundwasserhaushalt nicht beeinträchtigt werde.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/05/0247