Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.07.2005

Geschäftszahl

2004/05/0156

Rechtssatz

Weder erwachsen aus Vorschriften über die Sicherstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Nachbarrechte, noch steht dem Nachbarn das Recht zu, dass durch das Bauvorhaben der Grundwasserhaushalt nicht beeinträchtigt werde.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2004/05/0247