Ist der Konsens für ein bereits bestehendes Gebäude erloschen, könnte dieses Gebäude nicht gemäß § 14 Z. 4 NÖ BauO bewilligt werden.Ist der Konsens für ein bereits bestehendes Gebäude erloschen, könnte dieses Gebäude nicht gemäß Paragraph 14, Ziffer 4, NÖ BauO bewilligt werden.