Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2006

Geschäftszahl

2004/05/0130

Rechtssatz

Ist der Konsens für ein bereits bestehendes Gebäude erloschen, könnte dieses Gebäude nicht gemäß Paragraph 14, Ziffer 4, NÖ BauO bewilligt werden.