Verwaltungsgerichtshof
31.03.2005
2004/05/0118
Bei Aufträgen betreffend die Behebung eines konsenswidrigen Zustandes gemäß Paragraph 129, Absatz 10, BauO für Wien ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht zu prüfen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. November 1973, Zl. 907/73).