Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2004

Geschäftszahl

2004/05/0110

Rechtssatz

Die Festsetzung einer Wohndichte gewährt dem Nachbarn keinen bestimmten Immissionsschutz und damit auch kein entsprechendes Nachbarrecht (siehe dazu schon das hg. Erkenntnis vom 17. September 1991, Zl. 91/05/0004, mwN).