Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2006

Geschäftszahl

2004/05/0093

Rechtssatz

Die Nachbarn machen geltend, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden wäre. Dies ist insofern beachtlich, als Nachbarn im Rahmen ihres Mitspracherechtes die Frage der Zuständigkeit der vollziehenden Behörden aufwerfen können (hg. Erkenntnisse vom 28. Juni 2005, Zlen. 2003/05/0091 und 2004/05/0246, sowie vom 23. Mai 2001, Zl. 99/06/0164, wobei es in beiden Fällen um die Frage der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ging).