Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.07.2005

Geschäftszahl

2004/05/0023

Rechtssatz

Während der Anhängigkeit eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens betreffend die gegenständlichen Baumaßnahmen könnte der vorliegende Beseitigungsauftrag nicht vollstreckt werden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2005, Zl. 2004/05/0279, mwN).