Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2006

Geschäftszahl

2004/05/0006

Rechtssatz

Nach Paragraph 48, NÖ BauO 1996 kommt es nicht auf die Änderung der (Paragraph 48, NÖ BauO 1996 eventuell schon widersprechenden) Lärmsituation an, sondern darauf, dass vom geplanten Bauwerk oder dessen Benützung Emissionen nur in bestimmtem Maße ausgehen dürfen.