Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2005

Geschäftszahl

2004/04/0165

Rechtssatz

Die Auswirkungen der zu genehmigenden Betriebsanlage bzw. der zu genehmigenden Änderung einer genehmigten Betriebsanlage sind unter Zugrundelegung jener Situation zu beurteilen, in der die Immissionen für die Nachbarn am ungünstigsten, d.h. am belastendsten sind.