Die ÖAL-Richtlinie Nr. 10, 3. Ausgabe Nr. 10/1986, stellt keine Rechtsvorschrift dar, dem ein Genehmigungsantrag im Sinn des § 353 GewO 1994 jedenfalls entsprechen müsste.Die ÖAL-Richtlinie Nr. 10, 3. Ausgabe Nr. 10 aus 1986,, stellt keine Rechtsvorschrift dar, dem ein Genehmigungsantrag im Sinn des Paragraph 353, GewO 1994 jedenfalls entsprechen müsste.