Verwaltungsgerichtshof
14.09.2005
2004/04/0131
GRS wie 2001/04/0065 E 19. März 2003 RS 1
Nicht die einzelnen Maschinen, Geräte oder die beim Betrieb vorkommenden Tätigkeiten bilden den Gegenstand der behördlichen Genehmigung, sondern die gesamte gewerbliche Betriebsanlage, die eine Einheit darstellt (Hinweis auf das E vom 17.3.1998, Zl. 97/04/0139, und die dort zitierte Vorjudikatur).