Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2005

Geschäftszahl

2004/04/0061

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, es sei nicht vorgesorgt worden, dass nach "dem besten Stand der Technik" vermeidbare Emissionen unterbleiben, wird im Verfahren zur Bewilligung der Herstellung einer Bergbauanlage nach dem MinroG eine Verletzung subjektivöffentlicher Nachbarrechte nicht aufgezeigt (Hinweis E vom 30.6.2004, Zl. 2002/04/0027).