Verwaltungsgerichtshof
14.09.2005
2004/04/0061
Mit dem Vorbringen, es sei nicht vorgesorgt worden, dass nach "dem besten Stand der Technik" vermeidbare Emissionen unterbleiben, wird im Verfahren zur Bewilligung der Herstellung einer Bergbauanlage nach dem MinroG eine Verletzung subjektivöffentlicher Nachbarrechte nicht aufgezeigt (Hinweis E vom 30.6.2004, Zl. 2002/04/0027).