Verwaltungsgerichtshof
19.10.2004
2004/03/0102
GRS wie 88/10/0159 E 12. Juni 1989 RS 2
Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in Paragraph 9, Absatz 4, VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
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