Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2004

Geschäftszahl

2004/03/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/10/0159 E 12. Juni 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in Paragraph 9, Absatz 4, VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2004/03/0103

2004/03/0106

2004/03/0105

2004/03/0104