Verwaltungsgerichtshof
19.10.2004
2004/02/0296
GRS wie 2001/02/0013 B 19. Dezember 2003 RS 1
Bei der behaupteten Mangelhaftigkeit der Sachverhaltsermittlung und der Verletzung des Parteiengehörs handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe.