Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2004

Geschäftszahl

2004/02/0296

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/02/0013 B 19. Dezember 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der behaupteten Mangelhaftigkeit der Sachverhaltsermittlung und der Verletzung des Parteiengehörs handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe.