Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.2004

Geschäftszahl

2004/02/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/02/0052 E 29. Jänner 1992 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd Paragraph 89 a, Absatz 2, erster Satz StVO liegt nicht erst dann vor, wenn einem anderen Verkehrsteilnehmer durch das verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeug ein Umkehren überhaupt unmöglich ist, es genügt vielmehr die erhebliche Erschwerung eines derartigen Fahrmanövers (Hinweis E 7.9.1988, 88/18/0093).