Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2004

Geschäftszahl

2004/02/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/03/0106 E 3. September 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Das Ergebnis einer Atemluftuntersuchung mit einem Alkomaten kann gemäß der hg. Judikatur vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 29. Juni 1993, Zl. 93/11/0117) im Lichte der Regelung des Paragraph 5, Absatz 4 a, StVO nur durch die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden.