Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.2004

Geschäftszahl

2004/02/0056

Rechtssatz

Die Rückrechnung auf den Lenkzeitpunkt ist auch auf Grund einer Messung des Atemluftalkoholgehaltes möglich (Hinweis E 29.8.2003, 2003/02/0033).