Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2004

Geschäftszahl

2004/02/0037

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/03/0172 E 11. Oktober 2000 RS 3

Stammrechtssatz

In der StVO ist nicht angeordnet, dass die Aufforderung zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt auf einer Straße gemäß Paragraph eins, StVO (regelt den Geltungsbereich der StVO für Straßen mit öffentlichem Verkehr) erfolgen muss.