Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.2003

Geschäftszahl

2003/21/0049

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/19/0025 E 23. November 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob der Versagungsgrund des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, FrG 1997 vorliegt, ist ausschließlich maßgeblich, dass sich der Fremde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung im Anschluss an eine mit einem Reisevisum erfolgten Einreise im Bundesgebiet aufhält(Hinweis E 12. 2. 1999, 98/19/0238).