Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.2005

Geschäftszahl

2003/17/0257

Rechtssatz

Unter Hinweis auf Artikel 6 und 13 EMRK postuliert der EuGH auch für das Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Auf Grund der großen Bedeutung der nationalen Gerichte bei der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts beziehen sich die meisten Entscheidungen des EuGH auf die Frage des effektiven Rechtsschutzes durch nationale Gerichte. Der EuGH betont, dass Entscheidungen, die nationale Behörden im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts treffen, mit einem gerichtlichen Rechtsbehelf anfechtbar sein müssen, der es erlaubt, die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zu überprüfen vergleiche Calliess/Ruffert, Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, Rz 173 zu Artikel 6, EUV mit weiteren Hinweisen).