Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.2005

Geschäftszahl

2003/14/0005

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2003/14/0010 E 16.03.2005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/13/0058 E 27. Juli 1994 RS 5

Stammrechtssatz

Abmachungen über den Inhalt einer Abgabenschuld stehen - soweit sie nicht im Gesetz ausdrücklich zugelassen sind - im Widerspruch zu dem aus Artikel 18, B-VG abzuleitenden Erfordernis der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung der Abgabenvorschriften (Hinweis Mayer, Der öffentlich-rechtliche Vertrag im österreichischen Abgabenrecht, JBl 1976, 632 ff).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2005:2003140005.X03