Verwaltungsgerichtshof
13.09.2006
2003/13/0131
Solange ein Bescheid über die Abgabenfestsetzung rechtlich besteht, ist auf das die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung bekämpfende Vorbringen nicht im Haftungsverfahren, sondern im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Abgabenbescheides durch ordentliche oder außerordentliche Rechtsmittel einzugehen.