Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.2006

Geschäftszahl

2003/13/0131

Rechtssatz

Solange ein Bescheid über die Abgabenfestsetzung rechtlich besteht, ist auf das die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung bekämpfende Vorbringen nicht im Haftungsverfahren, sondern im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Abgabenbescheides durch ordentliche oder außerordentliche Rechtsmittel einzugehen.