Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.2006

Geschäftszahl

2003/13/0131

Rechtssatz

Die Frage, ob die Berufung gegen den Haftungsbescheid im Zweifel auch als gegen den Abgabenbescheid erhoben anzusehen sei, ist nicht im Haftungsverfahren zu beantworten.