Verwaltungsgerichtshof
15.04.2005
2003/12/0181
Weitere Richtverwendungsvergleiche sind nicht mehr vorzunehmen, wenn auf Grund eines schlüssigen Sachverständigengutachtens die völlige Identität der Punktewerte einer zulässigerweise herangezogenen Richtverwendung mit jenen des zu bewertenden Arbeitsplatzes feststeht vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0195).