Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.2005

Geschäftszahl

2003/12/0181

Rechtssatz

Auf Grund eines diesbezüglichen Antrages eines Beamten ist die Wertigkeit seines Arbeitsplatzes zeitraumbezogen festzustellen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. Mai 2004, Zl. 2003/12/0219).