Verwaltungsgerichtshof
28.01.2004
2003/12/0104
Voraussetzung für die Versetzung in den Ruhestand gemäß Paragraph 143, Absatz eins, Stmk DBR 2003 ist u.a., dass der Beamte zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand wegen einer Änderung des Arbeitsumfanges, der Organisation des Dienstes oder der Arbeitsbedingungen auf seiner bisherigen Stelle entbehrlich wird.