Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.2008

Geschäftszahl

2003/12/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/12/0235 E 4. Juli 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Einstufung im Funktionszulagenschema kommt es nicht primär auf die Bezeichnung des Arbeitsplatzes des Beamten an, sondern auf den Inhalt des Arbeitsplatzes bezogen auf die gesetzlichen Kriterien (Hinweis E 14.5.1998, 96/12/0306, VwSlg 14895 A/1998).