Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.2005

Geschäftszahl

2003/10/0295

Rechtssatz

Paragraph 10, Absatz 5, ApG ordnet bei der Bedarfsprüfung im Verfahren zur Erteilung einer Konzession für eine neue öffentliche Apotheke die Berücksichtigung von Personen an, die auf Grund der "Inanspruchnahme von Einrichtungen" zu versorgen sind, wobei u.a. Heime, Schulen und Erziehungsanstalten in Betracht zu ziehen sind vergleiche E vom 23. Jänner 1995, Zl. 94/10/0123).