Verwaltungsgerichtshof
28.06.2004
2003/10/0277
Die Frage der Einbeziehung eines Grundstücks in den Anwendungsbereich einer Verordnung stellt eine Frage der Gesetzmäßigkeit der Verordnung dar, die - nach österreichischer Rechtsordnung - vom Verfassungsgerichtshof zu beurteilen ist.