Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2004

Geschäftszahl

2003/10/0277

Rechtssatz

Die Frage der Einbeziehung eines Grundstücks in den Anwendungsbereich einer Verordnung stellt eine Frage der Gesetzmäßigkeit der Verordnung dar, die - nach österreichischer Rechtsordnung - vom Verfassungsgerichtshof zu beurteilen ist.