Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2004

Geschäftszahl

2003/10/0277

Rechtssatz

Der Vorwurf, die Heranziehung von Bediensteten des Landes als Sachverständige im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat widerspreche schon per se Artikel 6, EMRK, ist in dieser Form nicht haltbar vergleiche die ausführliche Auseinandersetzung mit der Frage der Zulässigkeit der Heranziehung von Amtssachverständigen im Lichte des Artikel 6, EMRK bei Thienel, Das Verfahren der Verwaltungssenate2, 112 ff; die Hinweise in der Beschwerde auf die Rechtsprechung des EGMR und des Verfassungsgerichtshofes zur Unzulässigkeit einer Konstruktion wie in Paragraph 48, Lebensmittelgesetz ("Anzeigegutachten") sind nicht geeignet, die eingehenden Überlegungen von Thienel, der sich mit dieser Rechtsprechung auseinander setzt, zu widerlegen).