Verwaltungsgerichtshof
28.06.2004
2003/10/0277
Aus Ausführungen in der Beschwerde, die herangezogenen Sachverständigen hätten die gegenständlichen Örtlichkeiten nicht erst aus Anlass des der Beschwerde zu Grunde liegenden Verwaltungsstrafverfahrens kennen gelernt, sondern bereits aus früherer (dienstlicher) Befassung gekannt, ist nicht ersichtlich, inwieweit dies verfahrensrechtliche Grundsätze verletzen sollte.