Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2004

Geschäftszahl

2003/10/0277

Rechtssatz

Aus Ausführungen in der Beschwerde, die herangezogenen Sachverständigen hätten die gegenständlichen Örtlichkeiten nicht erst aus Anlass des der Beschwerde zu Grunde liegenden Verwaltungsstrafverfahrens kennen gelernt, sondern bereits aus früherer (dienstlicher) Befassung gekannt, ist nicht ersichtlich, inwieweit dies verfahrensrechtliche Grundsätze verletzen sollte.