Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2004

Geschäftszahl

2003/09/0153

Rechtssatz

Handelt es sich nach dem Inhalt einer Erledigung um Hinweise, Mitteilungen oder Belehrungen, die keinen autoritativen Abspruch enthalten, so kann sie mangels eines rechtserzeugenden oder rechtsfeststellenden Inhalts nicht als ein verwaltungsrechtlicher Bescheid angesehen werden.