Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2005

Geschäftszahl

2003/08/0093

Rechtssatz

Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, mit dem in einer Leistungssache die Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt wird, ist im Verwaltungsweg durch Einspruch an den Landeshauptmann zu bekämpfen (Hinweise E 10.9.1982, 82/08/0095, und E 26.1.1993, 92/08/0188, sowie Rechberger/Oberhammer, Bestandskraft der Bescheide im Leistungsverfahren vor dem Sozialversicherungsträger, ZAS 1993, 85).