Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2007

Geschäftszahl

2003/07/0148

Rechtssatz

Voraussetzung für die Verwirklichung des Erlöschenstatbestandes des Paragraph 27, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 ist lediglich, dass der Wasserberechtigte den Verzicht der Wasserrechtsbehörde zur Kenntnis gebracht hat (E 8.10.1987, 87/07/0091).