Verwaltungsgerichtshof
29.03.2007
2003/07/0148
Das Wissen einer Verfahrenspartei über das Vorliegen eines Projektes im Hinblick auf die Tatsache, dass Entscheidungsträger die wasserrechtliche Bewilligungsbehörde ist, ist für die Frage des Vorliegens eines Widerstreites nicht von Relevanz.