Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2004

Geschäftszahl

2003/07/0131

Rechtssatz

Eine Bewilligung nach Paragraph 32, WRG 1959 darf gemäß Paragraph 12, Absatz eins, WRG 1959 nur erteilt werden, wenn durch das Projekt weder öffentliche Interessen beeinträchtigt noch bestehende Rechte verletzt werden.