Verwaltungsgerichtshof
25.03.2004
2003/07/0131
Eine Bewilligung nach Paragraph 32, WRG 1959 darf gemäß Paragraph 12, Absatz eins, WRG 1959 nur erteilt werden, wenn durch das Projekt weder öffentliche Interessen beeinträchtigt noch bestehende Rechte verletzt werden.