Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2004

Geschäftszahl

2003/07/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0126 E 25. April 2002 RS 1

(Hier mit dem Zusatz, dass somit ein projektsgemäßer gegenseitiger Ausschluss vorliegt.)

Stammrechtssatz

Ein Widerstreit iSd Paragraph 17, WRG 1959 muss als gegeben angenommen werden, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zu Grunde liegenden Projekte dergestalt sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne dass dadurch die Ausführung des anderen behindert oder vereitelt werden muss.