Verwaltungsgerichtshof
25.03.2004
2003/07/0131
GRS wie 98/07/0126 E 25. April 2002 RS 1
(Hier mit dem Zusatz, dass somit ein projektsgemäßer gegenseitiger Ausschluss vorliegt.)
Ein Widerstreit iSd Paragraph 17, WRG 1959 muss als gegeben angenommen werden, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zu Grunde liegenden Projekte dergestalt sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne dass dadurch die Ausführung des anderen behindert oder vereitelt werden muss.