Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2004

Geschäftszahl

2003/07/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0034 E 10. Dezember 1998 VwSlg 15037 A/1998 RS 2 (Hier: Mieter)

Stammrechtssatz

Die Eigenschaft als Pächter (hier eines Grundstücks, das von der Verwirklichung des Wasserbauvorhabens betroffen wäre) verleiht keine Parteistellung im Wasserrechtsverfahren.