Verwaltungsgerichtshof
21.10.2004
2003/07/0105
Die Befürchtung einer Beschattung/Verdämmung und dadurch einer Schmälerung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit ist einem Eingriff in die Substanz des Grundeigentums iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 nicht gleichzusetzen. Eine Parteistellung kann darauf nicht gegründet werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/07/0106
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070105.X03