Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2004

Geschäftszahl

2003/07/0098

Rechtssatz

Das WRG 1959 kennt kein Recht des von einer Schutzgebietsanordnung nach Paragraph 34, Absatz eins, legcit Betroffenen auf Aufrechterhaltung eines Eigentumseingriffes und damit eines Entschädigungsanspruches. Auf ein solches Recht kann eine Parteistellung nicht gestützt werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2003/07/0099