Verwaltungsgerichtshof
23.09.2004
2003/07/0098
GRS wie 92/07/0116 E 22. September 1992 VwSlg 13703 A/1992 RS 1
Dem Paragraph 34, Absatz eins, WRG in der Fassung 1990/252 ist - was durch den letzten Satz unterstrichen wird - der Grundsatz der Eingriffsminimierung immanent: Anordnungen iS dieser Gesetzesstelle sollen nur in dem Ausmaß getroffen werden, in dem sie im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erforderlich sind.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/07/0099