Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2004

Geschäftszahl

2003/07/0098

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0116 E 22. September 1992 VwSlg 13703 A/1992 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Paragraph 34, Absatz eins, WRG in der Fassung 1990/252 ist - was durch den letzten Satz unterstrichen wird - der Grundsatz der Eingriffsminimierung immanent: Anordnungen iS dieser Gesetzesstelle sollen nur in dem Ausmaß getroffen werden, in dem sie im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erforderlich sind.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2003/07/0099