Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2004

Geschäftszahl

2003/07/0098

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/07/0036 E 16. November 1993 RS 6

Stammrechtssatz

Der von der Wasserrechtsbehörde gem Paragraph 29, Absatz eins, WRG zu erlassende Feststellungsbescheid hat lediglich den bereits ex lege eingetretenen Rechtsverlust festzustellen und ist damit nur deklarativer Natur.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2003/07/0099