Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2006

Geschäftszahl

2003/07/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0032 E 21. November 2002 RS 4

Stammrechtssatz

Die nachträgliche Genehmigung von Abweichungen nach Paragraph 121, WRG 1959 ist Rechten Dritter dann nicht nachteilig, wenn der Zustand auf Grund der wasserrechtlichen Überprüfung keine Verschlechterung gegenüber dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid bedeutet (Hinweis E 11.3.1986, 85/07/0297).